August 2017
Bundesministerium empfiehlt „Technisches Monitoring“
In vielen Fällen erfüllen Gebäude in der ersten Nutzungszeit nicht die an sie gerichteten Anforderungen für einen wirtschaftlichen und funktionsgerechten Betrieb. Hauptgrund: In den meisten Fällen haben die beteiligten Firmen und Planer nach Abnahme und Übergabe der Gebäude keine Zuständigkeiten für den Betrieb. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat deshalb am 1. August 2017 für die Errichtung öffentlicher Gebäude die Empfehlung „Technisches Monitoring“ eingeführt, „um an den Schnittstellen zwischen der Planungs- und Bauphase und der ersten Nutzungsphase die angestrebte Qualität insbesondere der Gebäudetechnik zu sichern und die Voraussetzungen für einen energieeffizienten, funktions- und bedarfsgerechten Gebäudebetrieb zu schaffen.“
Den entsprechenden Erlass finden Sie unter
https://www.amev-online.de/AMEVInhalt/Funktionsnavigation/Erlasse/